Der Genossenschaftsgedanke
Genossenschaft – was bedeutet das eigentlich?
Wohnungsgenossenschaften stellen sich immer als eine Gemeinschaft ihrer Mitglieder dar. Diese wählen sich zur Umsetzung ihrer Interessen Vertreter, die dafür sorgen, dass im Laufe des Geschäftsjahres die Beschlüsse der Mehrheit umgesetzt werden.
Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt und einen von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählten Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung anleitet und kontrolliert. Einmal im Jahr findet eine Vertreterversammlung statt, in der über die Grundsätze der Geschäftspolitik entschieden wird.
Da ist einmal die Tatsache, dass man als Mitglied der Genossenschaft gewissermaßen »Mieter im eigenen Haus« ist. Das gibt nicht nur ein gutes Gefühl, sondern verschafft auch – außer man zahlt dauernd die Miete nicht oder demoliert die Wohnung – lebenslanges Wohnrecht. Das Genossenschaftsrecht schützt also das Wohnen besser als das normale Mietrecht.
Andererseits kann das Genossenschaftsmitglied jederzeit seinen Mietvertrag kündigen und wenn es die Genossenschaft verlässt, bekommt es sein Geschäftsguthaben zurück.
Vor allem aber: Wohnungen bei Genossenschaften sind keine Spekulationsobjekte. Das bedeutet wirtschaftlich angemessene Mieten, hohe Investitionen in den Neubau, in die Erhaltung, oft genug in Gemeinschaftseinrich- tungen und in wohnreformerisches Planen und Bauen.



